UPSTAIRS ist eine Einrichtung zur vorübergehenden, stationären Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren.
Die Arbeit hat das Ziel, die BewohnerInnen kurzfristig stationär zu betreuen, ihren weiteren Unterstützungsbedarf zu klären und sie anschließend in geeignete Folgeangebote zu vermitteln. Die MitarbeiterInnen der Einrichtung bieten den Jugendlichen einen verlässlichen Rahmen, eine klare, verbindliche Tagesstruktur und eine intensive Unterstützung zur Erarbeitung und Umsetzung neuer Perspektiven.
Die Betreuung kann im Rahmen einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, einer Hilfe nach 34 SGB VIII oder einer Hilfe nach § 67 SGB XII erfolgen.
Inobhutnahme – die kurzfristige Krisenintervention
Inobhutnahme bedeutet Schutz, Unterstützung, Versorgung und Perspektivklärung in akuten Krisensituationen. Zielgruppe der Inobhutnahme sind männliche Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.
Die Inobhutnahme kann durch Vermittlung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln oder auf Anfrage der Polizei erfolgen. Außerdem können Jugendliche sich auch selbst rund um die Uhr an die Einrichtung wenden.
Das Ziel ist die Situation, die zu der Inobhutnahme geführt hat, gemeinsam mit dem Jugendlichen zu klären, ihn individuell und intensiv zu unterstützen und bei Bedarf weitergehende Möglichkeiten der Hilfe aufzuzeigen und einzuleiten. Die Inobhutnahme ist eine kurzfristige Hilfe, die Perspektivklärung soll innerhalb von 5 Tagen erfolgen.
Hilfen nach § 34 SGB VIII – Heimerziehung (kurzfristig, bis zu 100 Tagen)
Diese Hilfeform richtet sich insbesondere an weibliche und männliche Jugendliche,
- die bis zur Realisierung einer bereits geplanten, anderen Hilfe zur Erziehung oder bis zur Rückkehr in ihre Familie stationär betreut werden sollen
- die während der vorübergehenden, stationären Unterbringung zur Inanspruchnahme einer anderen Hilfe motiviert werden sollen
- für die im Rahmen einer kurzzeitigen, stationären Hilfe ein Vorschlag für die weitere Betreuung in einer anderen Jugendhilfemaßnahme entwickelt werden soll.
Die Hilfe ist als kurzfristiges Angebot konzipiert, die Betreuung soll in der Regel nicht länger als 100 Tage dauern. Die Aufnahme nach § 34 SGB VIII kann nur nach einer entsprechenden Beauftragung durch das zuständige Jugendamt erfolgen.
§ 67 SGB XII – Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Diese Hilfeform richtet sich an weibliche und männliche junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren, die akut wohnungslos sind und eine kurzfristige Unterstützung benötigen.
Das Ziel ist, die Basisversorgung und Betreuung der jungen Erwachsenen kurzfristig und vorübergehend sicher zu stellen und sie zur Inanspruchnahme weiterführender Hilfen zu motivieren.
Die Dauer der Hilfe ist in der Regel auf maximal 10 Tage begrenzt. Die Aufnahme im Rahmen des § 67 SGB XII erfolgt, nach vorheriger Klärung der aktuellen Situation im Rahmen eines Aufnahmegesprächs, direkt durch die Einrichtung.
Junge Erwachsene mit hoher Gewaltbereitschaft oder starken psychischen Beeinträchtigungen sowie stark drogenkonsumierende junge Erwachsene können nicht aufgenommen werden.







